Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene. Es werden Psychotherapien im Einzel-, Paar- als auch Familiensetting angeboten. Der psychotherapeutische Prozess darf sowohl vor Ort in der Praxis oder auch in Online-Sitzungen stattfinden.
Die psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung (z.B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt). Die Grundversicherung bezahlt die Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung: Zuerst muss Ihre Franchise aufgebraucht sein, danach besteht ein Selbstbehalt von 10%.
Anordnung psychologische Psychotherapie
Selbstverständlich können die Konsultationen auch selbst finanziert werden, insbesondere, wenn es nicht um eine Psychotherapie im engeren Sinne, sondern eher um eine Beratung geht. Die Tarife richten sich in diesem Fall nach den Empfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Der Stundenansatz beträgt CHF 180.– (inkl. Vor- und Nachbereitungen).
Bei Vorliegen eines von der IV anerkannten Geburtsgebrechens übernimmt diese die Kosten für eine Psychotherapie bis zum 20. Lebensjahr.
Steht eine psychische Symptomatik im Zusammenhang mit einem Unfall, so übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie.
Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden, im Rahmen der reservierten Zeit privat in Rechnung gestellt werden können.
Nach einem Gespräch findet die Behandlung in bequemer Kleidung auf dem Futon am Boden statt. Eine Behandlung dauert ca. 60 Minuten. Für die Erstkonsultation sollten zusätzliche 30 Minuten eingeplant werden.
1h kostet 132.-
Bei Verhinderung bitte mindestens 24h vor dem Termin abmelden, andernfalls wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.